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Ihre Fragen


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Für wen eignet sich der Teilverkauf?Unter folgenden Aspekten könnte der Teilverkauf für Sie von Vorteil sein: Sie möchten Liquidität aus Ihrer Immobilie gewinnen. Sie sind mindestens 60 Jahre alt. Sie möchten keinen Kredit aufnehmen. Sie wünschen sich finanzielle Unabhängigkeit. Sie möchten von dem (steuerfreien) Wertzuwachs Ihrer Immobilie profitieren.
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Was passiert nach der Anfrage?Sobald Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage die wichtigsten Daten mitgeteilt haben, erstellen wir ein individuelles und unverbindliches Angebot. Gefolgt von einer persönlichen Beratung können Sie anschließend entscheiden, ob Sie Interesse an einem Teilverkauf haben. Sollte dies der Fall sein, besucht Sie ein zertifizierter und unabhängiger Gutachter, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie festzustellen. Das Gutachten bildet die Grundlage für ein verbindliches Angebot der WTG. Sind Sie mit den entsprechenden Konditionen einverstanden, wird ein Notartermin vereinbart. Selbstverständlich erhalten Sie das komplette Vertragswerk vorher zur Durchsicht. Nach der persönlichen Beurkundung beim Notar erhalten Sie Ihre Wunschauszahlung.
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Worin liegt der Unterschied des Teilkaufmodells der WTG im Vergleich zu Leibrenten- und Nießbrauchmodellen anderer Anbieter?Im Gegensatz zu den Konzepten anderer Unternehmen findet mit der WTG kein vollständiger Eigentümerwechsel statt. Für viele Deutsche ist das Eigenheim das Investment mit der größten Wertsteigerung - das soll auch so bleiben. Mit uns können Sie doppelt profitieren: von der bisherigen und zukünftigen Wertsteigerung. Durch das Teilkaufmodell werden die wirtschaftlichen Interessen von Käufer und Verkäufer gleichgestellt - wir sitzen sprichwörtlich im gleichen Boot.
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Ist der Teilverkauf steuerfrei?Ein großer Vorteil von Privatinvestitionen in Immobilien ist der Wegfall der Spekulationssteuer nach einem gewissen Zeitraum. Bei selbst genutzen Immobilien ist der Verkauf bereits nach 14 Monaten steuerfrei, bei fremdgenutzten Immobilien erst nach 10 Jahren. Ansonsten fällt für den Transaktionsgewinn der persönliche Einkommensteuersatz an. Da dieser Gewinn bei Immobilientransaktionen in aller Regel sehr groß ist, empfehlen wir unseren Kunden, die entsprechenden Fristen abzuwarten.
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Wie lange dauert der Teilverkauf nach dem verbindlichen Angebot?Nachdem Sie unserem verbindlichen Angebot zugestimmt haben, vereinbaren wir einen Notartermin. Bis zur Beurkundung vergehen in der Regel bis zu fünf Wochen. Anschließend müssen die bürokratischen Vorkehrungen getroffen werden, um beide Parteien bestmöglichst abzusichern und den Teilkauf zu vollziehen. Dieser Schritt dauert in aller Regel acht Wochen.
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Teilverkauf in Kombination mit Hypothek und Grundschuld?Die meisten Immobilien sind nicht vollständig abbezahlt - das ist kein Problem. Ein Teilverkauf ist möglich, sofern die Auszahlungssumme die Grundschuld übersteigt. Im Rahmen des Teilverkaufs wird die ausstehende Hypothek abgelöst - der verbleibende Betrag steht Ihnen zur freien Verfügung.
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Was ist das Rückkaufsrecht?Sie, wie auch Ihre Erben, haben jederzeit die Möglichkeit den entsprechenden Anteil Ihrer Immobilie zurückzukaufen. Grundlage bietet dabei ein neues Gutachten eines unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen.
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Wer profitiert von den zukünftigen Wertsteigerungen?Mit dem Teilkaufmodell profitieren Sie selbst von zukünftigen Wertsteigerungen ebenso wie die WTG als Miteigentümer.
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Warum beteiligt sich die WTG an Häusern und Wohnungen?Viele Menschen verfügen im Alter trotz eines hohen Vermögens nicht über die gewünschte Liquidität. Hintergrund ist die Vermögensstruktur der Betroffenen - häufig ist die eigene Immobilie der größte Vermögenswert. Anders als bei einem Aktienportfolio, lassen sich nach gewinnbringenden Jahren einzelne Teile aber nicht einfach verkaufen. Gleichzeitig bedeutet ein Gesamtverkauf aber auch die Aufgabe des bisherigen Lebensumfeldes. Das Konzept der Württembergischen Teilkauf Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, einen Teil der Immobilie zu verkaufen und dabei wie gewohnt weiterzuleben. Das ist besonders interessant, da das Eigenheim in der Regel nicht nur den größten, sondern - aus Perspektive der Wertsteigerung - auch den profitabelsten Vermögenswert darstellt. Mit uns können Sie diesen am Immobilienmarkt generierten Gewinn in verfügbares Geld umwandeln. Sei es zur Reinvestition oder zum Konsum: Mit der WTG zahlt sich Ihre Immobilie endlich aus!
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Teilkauf und Erbpacht?Der Teilkauf von Erbpachtgrundstücken ist leider nicht möglich.
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Was ist ein Immobiliengutachten?Ein Immobiliengutachten dient der Feststellung des tatsächlichen Wertes einer Immobilie. Zustand, Lage und Marktumgebung Ihrer Immobilie sind dabei entscheidend. Durch die Kompetenz und Unabhängigkeit des Gutachters wird ein fairer Kaufpreis für beide Seiten garantiert.
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Warum entfällt das Durchführungsentgelt?Viele anderen Anbieter verlangen ein Durchführungsentgelt zwischen 3% und 7% abhängig vom Verkaufserlös der Immobilie. Die WTG verzichtet vollumfänglich auf dieses Entgelt.
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Wie groß ist der verkaufte Immobilienteil?Die WTG beteiligt sich an Immobilien mit einem Marktwert von mindestens 200.000€. Die Größe der Beteiligung entspricht dabei mindestens 100.000€ und maximal 1.000.000€ oder 50% des Marktwertes der Immobilie. In diesem Rahmen können Sie frei die Größe der Beteiligung und somit die Höhe Ihrer Wunschauszahlung bestimmen.
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Wie lange dauert der Notartermin?Im Rahmen der notariellen Beurkundung wird der Notar das gesamte Vertragswerk vorlesen und ggf. Fragen beantworten. Demnach dauert eine Beurkundung anderthalb bis zwei Stunden.
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Welche Unterlagen werden beim Notar benötigt?Vor dem Notartermin erhalten Sie eine für Ihren Fall individuelle Liste der notwendigen Unterlagen.
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Ist der Notartermin erforderlich?Der Verkauf oder Teilverkauf einer Immobilie erfordert gesetzlich eine notarielle Beurkundung.
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Wer wählt den Notar aus?Bei Immobilientransaktionen ist es üblich, dass der Käufer den Notar bestimmt. Die WTG arbeitet mit Notaren zusammen, die mit dem entsprechenden Vetragswerk vertraut sind.
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Wie bin ich gegen eine Insolvenz der WTG abgesichert?Im Falle einer Insolvenz greift Ihr im Grundbuch verankertes Nießbrauchrecht. Entsprechend sind Sie gegen eine Insolvenz der WTG abgesichert.
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Wie lange besteht die Partnerschaft mit der WTG?Die Partnerschaft zwischen Ihnen und der WTG wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Dabei haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den veräußerten Anteil zurückzukaufen oder einen Gesamtverkauf anzustreben.
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Wie sicher ist die Kaufpreiszahlung?Der entsprechende Anteil Ihrer Immobilie geht erst in den Besitz der Württembergischen Teilkauf Gesellschaft über, nachdem Sie Ihre Wunschauszahlung erhalten haben. Damit haben Sie maximale Sicherheit.
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Was ist das Nießbrauchrecht?Das Nießbrauchrecht ist in § 1030 BGB definiert. Es sichert Ihnen das alleinige Nutzungsrecht der gesamten Immobilie und wird im Grundbuch besichert.
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Kann das Nießbrauchrecht entzogen werden?Im Regelfall kann das Nießbrauchrecht nicht entzogen werden. Nur im äußersten Härtefall, beispielsweise bei einer andauernden Nichtzahlung des Nutzungsentgeltes, kann das Nießbrauchrecht als letzte Maßnahme entzogen werden.
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Welche Pflichten zieht der Teilverkauf nach sich?Im Rahmen des Teilverkaufes verpflichten Sie sich, den guten Zustand der Immobilie weiterhin zu erhalten und keine wertmindernden Maßnahmen durchzuführen. Als alleiniger Nutzer der Immobilie tragen Sie weiterhin alle Aufwendungen. Falls noch nicht vorhanden, verpflichten Sie sich außerdem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wir beraten Sie gerne.
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Wie sicher ist der verbleibende Anteil?Alle Eigentumsverhältnisse werden im Kaufvertrag festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Durch einen Grundbuchauszug können Sie Ihren Anteil jederzeit nachweisen.
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Was kostet der Gesamtverkauf?Sofern externe Dienstleister beauftragt werden, teilen sich die Kosten fair entsprechend der Erlösverteilung zwischen WTG und Verkäufer auf.
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Auszug beim Teilverkauf?Sollten Sie aus persönlichen Gründen aus Ihrer Immobilie ausziehen, behalten Sie selbstverständlich Ihr Nießbrauchrecht. Dementsprechend können Sie Ihre Immobilie vermieten und somit die Kosten für Ihre neue Unterkunft decken. In der Regel wünschen die Kunden in diesem Fall aber einen Gesamtverkauf.
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Trägt der Teilverkäufer alle Kosten?Nein, nahezu alle Kosten im Rahmen der Transaktion trägt die WTG. Die Nebenkosten inklusive der Kosten des Gutachtens, des Grundbucheintrags, der Notarkosten und der Grunderwerbsteuer summieren sich in der Regel auf einen fünfstelligen Betrag. Einzig die Kosten der Löschung alter Grundschulden müssen Sie tragen.
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Ändert sich das Nutzungsentgelt?Sie haben es in der Hand, wie lange Ihr Nutzungsentgelt festgeschrieben wird. Die WTG bietet Festschreibungen auf 5, 10 und 15 Jahre an. Gerne beraten wir Sie individuell.
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Was passiert bei ausbleibender Wertsteigerung?Zum Ausgleich der Kosten erheben wir einen Mindesterlös in Höhe von 117% der ursprünglichen Auszahlung, um die Gesellschaft gegen Verluste abzusichern. Zum Ausgleich werden Sie an jeder darüber hinausgehenden Wertsteigerung überproportional zu Ihrem Anteil profitieren. Eine langfristige Wertsteigerung von lediglich 17% kann als sehr unwahrscheinlich betrachtet werden. Im Bereich "Der Immobilienrechner" können Sie Ihre individuelle Situation, basierend auf der historischen Wertentwicklung, kalkulieren. Gerne beraten wir Sie persönlich.
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Warum gibt es ein Nutzungsentgelt?Sie dürfen die komplette Immobilie allein und nach Ihren Wünschen nutzen - auch den Anteil der WTG. Hierfür entsteht eine kleine Ausgleichszahlung, das Nutzungsentgelt.
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Was passiert mit der Immobilie im Todesfall?In diesem Fall kümmert sich die WTG um die professionelle Vermarktung und Aufwertung der Immobilie. So kann der höchstmögliche Verkaufspreis erzielt werden. Selbstverständlich können Ihre Erben die Immobilie auch zurückkaufen.
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Darf die Immobilie umgestaltet werden?Alle Renovierungs-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen dürfen Sie ohne Zustimmung der WTG auf eigene Kosten durchführen. Wertmindernde Umgestaltungen der Immobilie sind nicht möglich.
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Zahlen auch die Erben ein Nutzungsentgelt?Die Zahlung des Nutzungsentgeltes endet spätestens drei Monate nach dem Ableben der Teilverkäufer. Diese Regelung schützt Ihre Erben vor einer zusätzlichen finanziellen Belastung.
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